Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihr Unternehmen unter das NIS2UmsuCG fällt — und als Wesentliche oder Wichtige Einrichtung eingestuft wird.
Die NIS2-Richtlinie (in Deutschland umgesetzt als NIS2UmsuCG) unterscheidet zwischen Wesentlichen Einrichtungen und Wichtigen Einrichtungen. Die Kategorie bestimmt die Höhe möglicher Bußgelder, die Intensität der BSI-Aufsicht und den Zeitrahmen für die Registrierungspflicht. Dieser kostenlose Check gibt Ihnen eine erste Einschätzung — kein Ersatz für Rechtsberatung.
Betroffene Sektoren nach NIS2UmsuCG
| Anhang | Sektor | Einrichtungskategorie |
|---|---|---|
| Anhang I | Energie (Strom, Gas, Fernwärme, Erdöl, Wasserstoff) | Wesentlich (groß) / Wichtig (mittel) |
| Anhang I | Verkehr (Luftfahrt, Schiene, Schifffahrt, Straße) | Wesentlich (groß) / Wichtig (mittel) |
| Anhang I | Bankwesen | Wesentlich (groß) / Wichtig (mittel) |
| Anhang I | Finanzmarktinfrastruktur | Wesentlich (groß) / Wichtig (mittel) |
| Anhang I | Gesundheitswesen | Wesentlich (groß) / Wichtig (mittel) |
| Anhang I | Trinkwasser / Abwasser | Wesentlich (groß) / Wichtig (mittel) |
| Anhang I | Digitale Infrastruktur (DNS, TLD, IXP, Cloud) | Wesentlich (groß) / Wichtig (mittel) |
| Anhang I | IKT-Dienstleistungsmanagement (MSP/MSSP B2B) | Wesentlich (groß) / Wichtig (mittel) |
| Anhang I | Öffentliche Verwaltung / Weltraum | Wesentlich (groß) / Wichtig (mittel) |
| Anhang II | Post- und Kurierdienste | Wichtig |
| Anhang II | Abfallwirtschaft / Chemikalien / Lebensmittel | Wichtig |
| Anhang II | Herstellung / Fertigung (Medizintechnik, Elektronik, Maschinenbau, Fahrzeuge) | Wichtig |
| Anhang II | Anbieter digitaler Dienste (Suchmaschinen, Marktplätze) | Wichtig |
| Anhang II | Forschungseinrichtungen | Wichtig |
Registrierungspflicht
Alle betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, sich beim BSI zu registrieren — auch ohne Aufforderung. Die Registrierung erfolgt über das BSI-Portal. Wesentliche Einrichtungen haben zusätzliche Nachweispflichten gegenüber dem BSI.
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Hinweis: Dieser Check ist ein Orientierungsinstrument und stellt keine Rechtsberatung dar. Die endgültige Einstufung Ihrer Organisation hängt von zahlreichen Faktoren ab, die hier nicht vollständig abgebildet werden können. Konsultieren Sie einen qualifizierten Rechts- oder Compliance-Berater für eine verbindliche Einschätzung.
