Wer ist betroffen?

NIS2 teilt betroffene Einrichtungen in zwei Kategorien: Wesentliche Einrichtungen (Essential Entities) und Wichtige Einrichtungen (Important Entities). Die Kategorie bestimmt, wie streng die Aufsicht ist und wie hoch die Bußgelder ausfallen können.

Schwellenwerte

Wesentliche Einrichtungen (höhere Anforderungen):

  • ≥ 250 Mitarbeitende ODER
  • ≥ €50 Mio. Jahresumsatz ODER
  • ≥ €43 Mio. Jahresbilanzsumme
  • In Sektoren des Anhangs I

Wichtige Einrichtungen (ebenfalls erhebliche Pflichten):

  • ≥ 50 Mitarbeitende ODER
  • ≥ €10 Mio. Jahresumsatz
  • In Sektoren des Anhangs II

Betroffene Sektoren

Anhang I — Wesentliche Einrichtungen:
Energie (Strom, Gas, Wärme, Erdöl, Wasserstoff) · Verkehr (Luft, Bahn, Wasser, Straße) · Bankwesen · Finanzmarktinfrastruktur · Gesundheitswesen · Trinkwasser · Abwasser · Digitale Infrastruktur · ICT-Dienstleistungsmanagement · Öffentliche Verwaltung · Weltraum

Anhang II — Wichtige Einrichtungen (NEU in NIS2):
Post und Kurier · Abfallwirtschaft · Chemikalien · Lebensmittel · Maschinenbau, Elektrotechnik, Fahrzeugbau, Medizintechnik · Anbieter digitaler Dienste · Forschungseinrichtungen

Registrierungspflicht

Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren. Alle betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, sich zu melden — auch ohne Aufforderung.

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