Wer ist betroffen?

Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihr Unternehmen unter das NIS2UmsuCG fällt — und als Wesentliche oder Wichtige Einrichtung eingestuft wird.

Die NIS2-Richtlinie (in Deutschland umgesetzt als NIS2UmsuCG) unterscheidet zwischen Wesentlichen Einrichtungen und Wichtigen Einrichtungen. Die Kategorie bestimmt die Höhe möglicher Bußgelder, die Intensität der BSI-Aufsicht und den Zeitrahmen für die Registrierungspflicht. Dieser kostenlose Check gibt Ihnen eine erste Einschätzung — kein Ersatz für Rechtsberatung.

Schritt 1 — Ihr Sektor

Wählen Sie den Sektor, in dem Ihre Organisation tätig ist.

Betroffene Sektoren nach NIS2UmsuCG

AnhangSektorEinrichtungskategorie
Anhang IEnergie (Strom, Gas, Fern­wärme, Erdöl, Wasserstoff)Wesentlich (groß) / Wichtig (mittel)
Anhang IVerkehr (Luftfahrt, Schiene, Schifffahrt, Straße)Wesentlich (groß) / Wichtig (mittel)
Anhang IBankwesenWesentlich (groß) / Wichtig (mittel)
Anhang IFinanzmarktinfrastrukturWesentlich (groß) / Wichtig (mittel)
Anhang IGesundheitswesenWesentlich (groß) / Wichtig (mittel)
Anhang ITrinkwasser / AbwasserWesentlich (groß) / Wichtig (mittel)
Anhang IDigitale Infrastruktur (DNS, TLD, IXP, Cloud)Wesentlich (groß) / Wichtig (mittel)
Anhang IIKT-Dienstleistungsmanagement (MSP/MSSP B2B)Wesentlich (groß) / Wichtig (mittel)
Anhang IÖffentliche Verwaltung / WeltraumWesentlich (groß) / Wichtig (mittel)
Anhang IIPost- und KurierdiensteWichtig
Anhang IIAbfallwirtschaft / Chemikalien / LebensmittelWichtig
Anhang IIHerstellung / Fertigung (Medizintechnik, Elektronik, Maschinenbau, Fahrzeuge)Wichtig
Anhang IIAnbieter digitaler Dienste (Suchmaschinen, Marktplätze)Wichtig
Anhang IIForschungseinrichtungenWichtig

Registrierungspflicht

Alle betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, sich beim BSI zu registrieren — auch ohne Aufforderung. Die Registrierung erfolgt über das BSI-Portal. Wesentliche Einrichtungen haben zusätzliche Nachweispflichten gegenüber dem BSI.

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