NIS2 für die Energiebranche

Energieversorger, Netzbetreiber und Gaslieferanten gehören zu den Wesentlichen Einrichtungen nach NIS2 Anhang I — mit den strengsten Anforderungen und höchsten Bußgeldern.

Wer ist betroffen?

Stromerzeuger, Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), Verteilernetzbetreiber (VNB), Stadtwerke, Gaslieferanten, Erdöl- und Wasserstoffunternehmen ab 50 MA oder €10 Mio. Umsatz.

Besonderheiten der Energiebranche

  • OT/SCADA-Sicherheit — Leitsysteme, Fernwirktechnik und SCADA-Netze stehen im Mittelpunkt
  • KRITIS-Überlappung — Viele Energieversorger unterliegen bereits dem BSI-Gesetz (BSIG) — NIS2 ergänzt und verschärft diese Pflichten
  • Lieferkettensicherheit — Messtechnik-, Automatisierungs- und IT-Dienstleister müssen auf NIS2-Anforderungen geprüft werden
  • BNetzA-Meldepflichten — Zusätzlich zur BSI-Meldung gelten sektorspezifische Anforderungen der Bundesnetzagentur

Die wichtigsten Maßnahmen für Energieversorger

  • IT/OT-Netzsegmentierung und Fernzugriffsschutz
  • Sicherheitskonzept für Leitsysteme und Fernwirktechnik
  • Lieferantenbewertung (Messtechnik, SCADA-Hersteller, IT-Dienstleister)
  • Incident-Response-Plan mit BSI- und BNetzA-Meldeprozess
  • Business-Continuity-Plan für Versorgungsunterbrechungen

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