Energieversorger, Netzbetreiber und Gaslieferanten gehören zu den Wesentlichen Einrichtungen nach NIS2 Anhang I — mit den strengsten Anforderungen und höchsten Bußgeldern.
Wer ist betroffen?
Stromerzeuger, Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), Verteilernetzbetreiber (VNB), Stadtwerke, Gaslieferanten, Erdöl- und Wasserstoffunternehmen ab 50 MA oder €10 Mio. Umsatz.
Besonderheiten der Energiebranche
- OT/SCADA-Sicherheit — Leitsysteme, Fernwirktechnik und SCADA-Netze stehen im Mittelpunkt
- KRITIS-Überlappung — Viele Energieversorger unterliegen bereits dem BSI-Gesetz (BSIG) — NIS2 ergänzt und verschärft diese Pflichten
- Lieferkettensicherheit — Messtechnik-, Automatisierungs- und IT-Dienstleister müssen auf NIS2-Anforderungen geprüft werden
- BNetzA-Meldepflichten — Zusätzlich zur BSI-Meldung gelten sektorspezifische Anforderungen der Bundesnetzagentur
Die wichtigsten Maßnahmen für Energieversorger
- IT/OT-Netzsegmentierung und Fernzugriffsschutz
- Sicherheitskonzept für Leitsysteme und Fernwirktechnik
- Lieferantenbewertung (Messtechnik, SCADA-Hersteller, IT-Dienstleister)
- Incident-Response-Plan mit BSI- und BNetzA-Meldeprozess
- Business-Continuity-Plan für Versorgungsunterbrechungen
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