Meldepflichten

Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen gilt eine strikte Meldepflicht — mit kurzen Fristen. Die Uhr läuft ab dem Moment, in dem Ihr Unternehmen von dem Vorfall Kenntnis erlangt.

Wann ist ein Vorfall „erheblich“?

Ein Vorfall gilt als erheblich, wenn er den Betrieb Ihrer Dienste erheblich stört oder stören könnte, oder andere Einrichtungen bzw. Personen erheblich beeinträchtigt.

Die drei Meldestufen

FristBezeichnungInhalt
24 StundenFrühwarnungArt des Vorfalls; ob Cyberangriff vermutet; erste Einschätzung
72 StundenErster BerichtDetailliertere Einschätzung; betroffene Systeme
1 MonatAbschlussberichtVollständige Analyse; Ursache; ergriffene Maßnahmen

Wo melden?

In Deutschland: CERT-Bund beim BSI über das BSI-Meldeportal. Sektorspezifisch: BNetzA (Energie/TK), BaFin (Finanzsektor).

Vorbereitung ist entscheidend

  • Wer meldet? (Verantwortliche Person benennen)
  • Wie erreiche ich die BSI-Meldestelle? (Kontaktdaten parat haben)
  • Vorlage für die 24h-Meldung? (Template bereithalten)

Incident-Management als Teil des NIS2 Policy-Pakets →